Sonderaufruf Gewerbegebiete
Breitbandförderung des Bundes
Definition Sonderaufruf Gewerbegebiete
Für die Anbindung unterversorgter Gewerbe- und Industriegebiete an ein hochwertiges Glasfasernetz („Sonderaufruf Gewerbegebiete“) eröffnet der Bund Kommunen bzw. kommunalen Zusammenschlüssen die Möglichkeit, auswählte Betriebe in Industrie- und Gewerbegebieten mit mindestens 1 GBit/s symmetrisch, d.h. im Up- und Download, anzubinden.
Aus fördertechnischen Gründen können Gewerbegebiete, die in den „Weißen Flecken“ liegen, nicht im Rahmen des „Sonderaufruf Gewerbegebiete“ berücksichtigt werden. Diese Gewerbegebiete werden erst später ausgebaut.
Weiterführende Information
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
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