FAQ – Häufig gestellte Fragen
Ausbaugebiete und Adressen
Auf welche Kommunen erstreckt sich das Ausbaugebiet?
Das Ausbaugebiet erstreckt sich auf noch festzulegende Adressen (derzeitiger Planungsstand s. Karte) innerhalb der kooperierenden Kommunen Kamen, Bönen und Bergkamen.
Ich bin Unternehmer/Unternehmerin – wie kann ich feststellen, ob meine Adresse angeschlossen wird?
Bitte wechseln Sie zum Bereich Ausbaugebiete und geben Sie dort Ihre Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl) ein. Bei den Adressen, die laut Karte ausgebaut werden sollen, handelt es sich um den vorläufigen Planungsstand.
Meine Unternehmensadresse ist dabei – wann werden die Leitungen verlegt?
Das genaue Datum des Ausbaus Ihrer Adresse muss noch feinabgestimmt werden.
Nach derzeitigem Planungsstand und je nach Gebietszugehörigkeit wird Ihr Betrieb bis Frühjahr 2026 angeschlossen sein.
Zusätzlich werden weitere Adressen im Rahmen des Förderprogramms „Weiße Flecken“ ausgebaut. Der Ausbau wird aller Voraussicht nach im Herbst 2025 abgeschlossen sein.
Ich lebe in einem Haus/in einer Wohnung – wie kann ich feststellen, ob meine Adresse angeschlossen wird?
Bitte wechseln Sie zum Bereich Ausbaugebiete und geben Sie dort Ihre Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl) ein. Bei den Adressen, die laut Karte ausgebaut werden sollen, handelt es sich um den vorläufigen Planungsstand.
Meine Privatadresse ist dabei – wann werden die Leitungen verlegt?
Das genaue Datum des Ausbaus Ihrer Adresse muss noch feinabgestimmt werden. Nach derzeitigem Planungsstand und unter Voraussetzung der Förderzusage wird Ihr Haus/Ihre Wohnung bis Herbst 2025 angeschlossen werden.
Ich möchte gerne in Erfahrung bringen, welche Schulen im Rahmen der Förderprogramme ausgebaut werden – wie kann ich das feststellen?
Bitte wechseln Sie zum Bereich Ausbaugebiete und geben Sie dort die Schuladresse (Straße, Hausnummer) ein. Bei den Adressen, die laut Karte ausgebaut werden sollen, handelt es sich um den vorläufigen Planungsstand.
Die gewünschte Schule ist dabei – wann werden die Leitungen verlegt?
Schulen, die eine Förderung im Rahmen des Landesprogramms „Gigabit-Anbindung Schulen“ erhalten, wurden bis Ende 2021 angebunden (den Zeitplan finden Sie unter Schulen – Meilensteine). Schulen, die eine Förderung im Rahmen des Bundesprogramms erhalten, werden nach derzeitigem Planungsstand bis Herbst 2025 angebunden werden. Das genaue Datum des Ausbaus der Schulstandorte muss noch feinabgestimmt werden.
Meine Adresse ist nicht dabei – wie gehe ich weiter vor?
Nach eingehender Markterkundung gehen wir davon aus, dass Ihre Adresse nicht als unterversorgt gilt und somit leider auch nicht förderfähig ist. Im Rahmen der Feinnetzplanung, kann es allerdings noch zu Änderungen innerhalb des Ausbaugebietes kommen. Sollte Ihre Adresse auch dann nicht mit dabei sein, bitten wir Sie, sich bei Interesse an einem Glasfaseranschluss mit einem Telekommunikationsunternehmen in Verbindung zu setzen und eine entsprechende Leitung anzufragen. Dieser Ausbau erfolgt dann zu Bedingungen des eigenwirtschaftlichen Ausbaus.
Welche Bandbreiten stehen nach dem Ausbau zur Verfügung?
Die Ihnen nach dem Ausbau zur Verfügung stehenden Bandbreiten sind abhängig von Ihrer Tarifwahl bei einem Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen. Technisch sind symmetrische Bandbreiten bis in den Gigabit-Bereich möglich.
Wie viel kostet mich der Breitbandanschluss?
Wenn Ihre Adresse förderfähig ist, erfolgt ein FTTH-Ausbau bis in Ihren Keller für Sie kostenfrei. Für die Inhouse-Verkabelung ist dann Ihrerseits auf eigene Kosten ein Elektriker zu beauftragen, der die Leitung vom Keller bis in die Wohnung verlegt. Eine Kostenschätzung zu dieser Leistung können wir an dieser Stelle leider nicht abgeben.
Im Zuge des Ausbaus der „Weißen Flecken“ wird mit dem betroffenen Gewerbebetrieb oder Privathaushalt eine Grundstückseigentümergenehmigung geschlossen. Es handelt sich dabei um eine vertragliche Vereinbarung, die es dem Telekommunikationsunternehmen erlaubt, die Glasfaserleitungen auf privatem Grund bis hinter die erste Gebäudewand zu verlegen. Wenn Sie der Grundstückseigentümergenehmigung nicht zustimmen, wird selbstverständlich keine Verkabelung durchgeführt. Kommt Ihrerseits zu einem späteren Zeitpunkt der Wunsch nach einem Glasfaseranschluss auf, ist dies nicht mehr Gegenstand der Förderung und die Kosten für die Glasfaserverkabelung bis zum Haus würden Sie somit später selbst tragen müssen.
Mit der Verlegung der Glasfaser im Rahmen des „Weiße Flecken“-Förderprogramms sind Sie nicht zur sofortigen Nutzung verpflichtet. Das bedeutet, die Inhouse-Verkabelung können Sie auch zu einem späteren Zeitpunkt herstellen lassen, ohne dass hierdurch Nachteile entstehen.
Begriffserklärungen
Was versteht man unter Breitband?
In den Anfangsjahren des Internets wählten sich Nutzer vorzugsweise per Modem ein. Diese ältere Technik wird auch als Schmalband bezeichnet. Heute sind aufgrund der vielfältigen digitalen Anwendungsgebiete weitaus höhere Datenübertragungsraten erforderlich. (Die liefert die Breitbandtechnik, die mit einem großen Frequenzbereich viel Übertragungskapazität bereits tellt: Und je breiter das Band, desto mehr Daten können pro Einheit übertragen werden.) Der als Breitband bezeichnete Anschluss ermöglicht verhältnismäßig hohe Datenübertragungsraten und wird somit sowohl für Firmen (Industrie 4.0) als auch Privathaushalte zunehmend zur vorherrschenden Technik.
Was ist ein Glasfaserkabel?
Für die schnelle Datenübertragung eignen sich Glasfaserkabel sehr gut. Eine Glasfaser ist extrem dünn (vergleichbar mit einem Haar) und leitet die Daten über sehr kurze Laserlichtimpulse weiter. Glasfaserkabel sind gut verlegbar, krümmbar, haben ein geringes Gewicht und erlauben das Surfen von 1 Gbit/s und mehr.
Was ist ein FTTB-Anschluss?
FTTB ist die Abkürzung für das englische „Fibre to the building“, übersetzt „bis in die Keller von Gebäuden“: Im Zusammenhang mit einem Breitbandanschluss bedeutet das, dass die Leitungen bis ins Gebäude, genauer gesagt, in den Keller, gelegt werden. Von hier aus führt eine Datenleitung in die Wohnung.
Was ist ein FTTH-Anschluss?
FTTH ist die Abkürzung für das Englische „Fibre to the home” und steht für „Glasfaser bis nach Hause“. Mittels FTTH-Verfahren werden Glasfaserleitungen direkt bis in die Wohnung gelegt. Da kein anderes Material, wie zum Beispiel Kupfer, zwischengeschaltet ist, wird so eine stabile Datenübertragung mit hohen Raten gewährleistet.
Ausbau
Welche Verlegetechniken gibt es im Breitbandausbau?
Zur Schaffung einer Breitbandinfrastruktur kommen – je nach Gegebenheit – unterschiedliche Techniken zum Einsatz. Gängig beim Breitbandausbau ist derzeit eine Kombination aus konventionellen Verlegemethoden wie zum Beispiel die „offene Grabenbauweise in klassischer Verlegetiefe“ und innovativer Verlegemethoden wie beispielsweise dem Trenching-Verfahren mit geringer Verlegetiefe. Je nach Beschaffenheit des Bodens werden Vor- und Nachteile der jeweiligen Verlegemethode sorgfältig abgewogen.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur informiert ausführlich über die verschiedenen Verlegetechniken.
Kooperationen
Welche Aufgabengebiete übernimmt die HeLi NET Telekommunikations GmbH für BreitBand Bergkamen?
Die Helinet Telekommunikation GmbH & Co. KG ist ein eigenständiges Beteiligungsunternehmen mehrerer Stadtwerke der Hellweg-Lippe-Region. In Kooperation mit öffentlich-rechtlichen Partnern wie Stadtwerken und Kommunen sowie privaten Investoren setzt sich das Unternehmen für den Breitbandausbau mittels der Glasfasertechnologie (FTTH, Fiber To The Home) in Westfalen ein.
Als Tochter der Stadtwerke Hamm und der Gemeinschaftsstadtwerke (GSW) Kamen, Bönen, Bergkamen liegt die Stärke der HeLi NET Telekommunikation GmbH & Co. KG in ihrer regionalen Verantwortung: Sie fördert den teureren, aber nachhaltigeren Breitbandausbau und betrachtet kupferbasierte Lösungen wie VDSL und DSL als Brückentechnologien.
Für BreitBand Bergkamen übernimmt HeLi NET im Rahmen der Projektbausteine „Weiße Flecken“ und “Sonderaufruf Gewerbegebiete” die Rolle des Netzbetreibers, im Bereich des abgeschlossenen Projektbausteins „Gigabitanbindung an Schulen“ war die Helinet mit der Anbindung von Schulstandorten beauftragt.
Bundes- und Landesförderprogramme
Was sind „Weiße Flecken“?
„Weiße Flecken“ sind die Stiefkinder einer Region, wenn es ums schnelle Internet geht. Sie stehen für all jene Adressen in einem Gebiet, die größtenteils über Kupferleitungen angebunden sind und so nicht mehr als 30 Mbit/s Downloadgeschwindigkeit erreichen. Dazu kommt, dass seitens der Telekommunikationsunternehmen in den kommenden drei Jahren in diesem Bereich kein Breitbandausbau geplant ist. Nähere Informationen zum Förderprogramm gibt es hier: „Weiße Flecken“.
Was versteht man unter „Gigabit-Anbindung Schulen“?
Das Land Nordrhein Westfalen eröffnet seinen Städten und Gemeinden die Möglichkeit, auch ihre Schulen gigabitfähig anzubinden. Potenziell förderfähig sind dabei diejenigen Schulstandorte, die nicht bereits durch das Bundesförderprogramm Breitband abgedeckt sind. Gefördert wird die leitungsgebundene Anbindung von Schulgebäuden mit mind. 1 Gigabit/s symmetrisch (äußere Anbindung) sowie ein Zuschuss für das monatliche Entgelt für den Festnetzanschluss (für drei Jahre). Zuwendungsempfänger ist der jeweilige Schulträger. Nähere Informationen zum Programm finden Sie hier: Schulen
Neben der „Gigabit-Anbindung Schulen“, die über das Landesförderprogramm unterstützt wird, haben zusätzliche Schulen die Möglichkeit, im Rahmen des Bundesprogramms „Weiße Flecken“ angeschlossen zu werden und so ebenfalls vom schnellen Internet zu profitieren.
Was versteht man unter dem „Sonderaufruf Gewerbegebiete“?
Der Bund eröffnet ausgewählten Betrieben in Industrie- und Gewerbegebieten die Möglichkeit, sich mit mind. 1 GBit/s symmetrisch, das heißt im Up- und Download, anzubinden. Voraussetzung ist allerdings: Mindestens drei Unternehmen in einem Gewerbegebiet sind unterversorgt und verfügen über weniger als 30 MBit/s pro Internetarbeitsplatz. Ist diese Tatsache gegeben, können für das gesamte Gewerbegebiet Fördermittel beantragt werden.
Wählt eine Kommune im Zusammenhang mit einem geplanten Breitbandausbau für sich das Betreibermodell, liegt die Planung und der Aufbau der Netzinfrastruktur in der Verantwortung der Kommune. Dieses passive Netz wird anschließend an einen Netzbetreiber verpachtet, der die aktiven Komponenten ergänzt. Die Kommune bleibt allerdings langfristig Eigentümerin des Netzes.
Was ist ein Wirtschaftlichkeitslückenmodell?
Anders als beim Betreibermodell erfolgen Planung, Bau und Betrieb eines Breitbandnetzes durch ein Telekommunikationsunternehmen. Ein Zuschuss (durch Bundes- oder Landesprogramme) schließt die Wirtschaftlichkeitslücke.
Eigenbetrieb BreitBand Bergkamen
Weshalb wurde der Eigenbetrieb BreitBand gegründet?
Die Kooperation zwischen den Kommunen Kamen, Bönen und Bergkamen wurde anfänglich (2016/2017) allein durch eine entsprechende schriftliche Vereinbarung geregelt. Als neben dem Programm „Weiße Flecken“ noch weitere Fördermöglichkeiten durch Bund und Land auf den Weg gebracht wurden und sich das Ausbaugebiet somit zusehends vergrößerte, wurden durch Gründung des Eigenbetriebs im Februar 2018 alle Bemühungen gebündelt und ein steuerlich-rechtlicher Rahmen geschaffen.
Wie ist der Eigenbetrieb BreitBand organisiert?
Der Eigenbetrieb BreitBand Bergkamen wurde zum 1. Februar 2018 gegründet: Die Stadt Bergkamen übernimmt die Federführung und stellt die Betriebsleitung. Weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Bergkamen sind für die operative Projektabwicklung zuständig. Der Lenkungsausschuss, an dem auch Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen Kamen und Bönen teilnehmen, wird durch einen Projektsteuerer geleitet. Je nach Tagesordnung werden auch die technischen und juristischen Berater um eine Einschätzung gebeten. Im weiteren Projektverlauf werden zusätzliche Ansprechpartner, unter anderem aus den Bereichen Schulverwaltung, Tiefbau und Straßenbau mit eingebunden.
Von welchen Förderprogrammen profitiert der Eigenbetrieb BreitBand Bergkamen?
Der Eigenbetrieb BreitBand Bergkamen beteiligt sich am Bundesförderprogramm „Weiße Flecken“, am Bundesförderprogramm „Sonderaufruf Gewerbegebiete“ sowie am Glasfaserausbau der Schulen im Rahmen von Landes- und Bundesförderprogrammen. Auf unserer Internetpräsenz finden Sie dazu detailliertere Informationen sowie die Zeitpläne
Wird der Eigenbetrieb BreitBand das Netz nach dem Ausbau auch betreiben?
Im Rahmen des Bundesförderprogramms „Weiße Flecken“ hat sich der Eigenbetrieb BreitBand für das Betreibermodell entschieden. Das bedeutet: Der Eigenbetrieb plant und baut das Netz und verpachtet es schließlich an einen Betreiber. Im Vorfeld fanden umfangreiche Teilnahmewettbewerbe statt, mit dem Ergebnis, dass nun die Firma HeliNET aus Hamm nach Fertigstellung des Netzes als Betreiber fungieren wird. Ein entsprechender Vertrag wurde (unter der Voraussetzung, dass der Förderantrag eine endgültige Zusage erhält) im Januar 2019 geschlossen.
Bei den übrigen Förderprogrammen von Bund und Land („Sonderaufruf Gewerbegebiete“, „Gigabit-Anbindung Schulen“) gilt das Prinzip der Wirtschaftlichkeitslücke: Planung, Bau und Betrieb der Netze erfolgen durch noch auszuwählende Telekommunikationsunternehmen. Ein Zuschuss (durch Bundes- oder Landesprogramme) schließt die verbleibende Wirtschaftlichkeitslücke.